Akeneo Verkaufsbedingungen

Summary

Mit Stand vom 16. Juni 2023 

Frühere Versionen sind auf Anfrage bei legal@akeneo.com erhältlich.

 

Dieser Lizenzvertrag (im Folgenden „Vertrag“) soll die Bedingungen festlegen, unter denen sich die Firma Akeneo verpflichtet, dem Kunden die Akeneo Lösung, wie sie im Folgenden definiert ist, sowie die eventuell damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. 

Zu diesem Vertrag gehört ein entsprechender Auftragsschein, in dem die Kosten und Gebühren festgelegt sind.

1. DEFINITIONEN

AKENEO verwendet Großbuchstaben für Begriffe, die in diesem Vertrag eine besondere Bedeutung haben. 

Auch wenn manche Begriffe an anderer Stelle im Vertrag definiert werden, werden in diesem Abschnitt Definitionen der Schlüsselbegriffe aufgelistet.

„Akeneo“ bezeichnet die Akeneo GmbH, wie sie auf einem entsprechenden Auftragsschein ausgewiesen ist.

„Verbesserung“ bezeichnet neue Merkmale, Funktionen, Verbesserungen, Updates, Upgrades, Fehlerkorrekturen und Bugfixes der Lösung, die von Akeneo nach eigenem Ermessen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zur Verfügung gestellt werden. 

Neue Produkte oder Module, die von Akeneo veröffentlicht werden, gelten nicht als Verbesserungen; um in den Genuss solcher neuen Produkte oder Module zu kommen, muss der Kunde einen zusätzlichen Kauf über einen neuen Auftragsschein tätigen.

„Vertrag“ bezeichnet zusammengefasst diesen Akeneo Lizenzvertrag und jeden zugehörigen und von den Parteien akzeptierten Auftragsschein (oder Quote), alle beigefügten oder referenzierten Anhänge sowie alle möglichen Änderungen des vorliegenden Vertrags.

„Auftragsschein“ oderQuote bezeichnet ein von AKENEO ausgestelltes und vom Kunden unterzeichnetes Dokument, das auf diesen Vertrag Bezug nimmt und die Akeneo Dienstleistungen beschreibt, die der Kunde abonniert, einschließlich der Kosten und Gebühren, des zugehörigen Umfangs und aller anderen Einzelheiten, die speziell mit diesen Dienstleistungen verbunden sind, sowie aller anderen spezifischen Bedingungen der Geschäftsbeziehung.

„Inhalt von Akeneo“ bezeichnet den Inhalt, den Akeneo dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Lösung durch den Kunden zur Verfügung stellt.

„Kanal“ (falls zutreffend) bezeichnet eine optionale Segmentierung von Produkten in der Lösung, bei der die Produkte eindeutige Attributwerte und eindeutige Pflichtfelder enthalten können. Am häufigsten werden Kanäle verwendet, um Produktdaten für ein bestimmtes Ziel zu verwalten. 

„Pflichtenheft“ oder „SoW“ bezeichnet ein zwischen Akeneo und dem Kunden vereinbartes Dokument, das sich auf diesen Vertrag bezieht und die Aktivitäten und Liefergegenstände für alle Professional Services beschreibt.

„Kunde“ bezeichnet das Kunden-Unternehmen, das die Akeneo Dienstleistungen mittels eines Auftragsscheins erwirbt und alle Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags akzeptiert.

„Kundeninhalt“ bezeichnet alle Daten oder Inhalte (wie Texte, Bilder, Materialien, Fotos, Audio-Content, Videos und alle anderen Formen von Daten oder Kommunikation, …), die vom Kunden oder seinen Autorisierten Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung importiert werden.

„Dokumentation“ bezeichnet die Online-Hilfsdokumente, die die Merkmale und Funktionen der Lösung beschreiben, sowie alle technischen Voraussetzungen, die Akeneo für die Nutzung seiner Lösung bereitstellt, in der von Akeneo nach eigenem Ermessen aktualisierten Fassung, die hier verfügbar ist: https://help.akeneo.com/

„Kundendaten“ bezeichnet die personenbezogenen Daten und/oder Informationen des Kunden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags gesammelt werden.

„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Handelsmarken, industrielle Designs und Muster/Modelle, Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen sowie alle anderen ähnlichen Rechte, ob eingetragen oder nicht, und alle Anwendungen, Erneuerungen und Erweiterungen solcher Rechte, deren Inhaber Akeneo ist und die dieser Lizenz unterliegen.

„Lizenzdauer“ bezeichnet den (die) in einem Auftragsschein angegebenen Lizenzzeitraum(-räume), während dessen (deren) die Benutzer die Lösung vorbehaltlich der Bedingungen des vorliegenden Vertrags nutzen können.

„Lieferant“ bezeichnet einen mit dem Kunden verbundenen Dritten, dem der Kunde speziell den Zugang zum Onboarder-Produkt gewährt. 

„Support-Schnittstelle“ bezeichnet die Webseite von Akeneo (https://akeneo.atlassian.net/servicedesk/customer/portal), auf die der vom Kunden benannte Administrator zugreifen kann und die es dem Kunden ermöglicht, jegliche Support-Anfrage zu stellen (ein „Ticket“).

„Wartung und Support“ bezeichnet die Wartungs- und Supportleistungen von Akeneo, die ausschließlich für die Akeneo Lösung erbracht werden, wie in dem beigefügten Anhang A angegeben und beschrieben.

„Onboarder“ (falls zutreffend) bezeichnet eine Plattform, die dem Kunden hilft, einfacher und schneller Produktdaten von seinen Lieferanten zu sammeln und die von ihnen ausgefüllten Informationen zu überprüfen. Diese Plattform besteht aus drei Modulen:

  • PXM
  • Retailer Onboarder
  • Modul „Onboarder“ für Lieferanten

„Partner“ bezeichnet einen IT-Dienstleister, der über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um Implementierungs-, Integrations- und Konfigurationsdienste in Bezug auf die Lösung an den Standorten des Kunden durchzuführen und Level-1-Support für die Lösung zu leisten.

„Plattform“ bezeichnet die virtuellen Maschinen und die unterstützende Infrastruktur, die von Akeneo zur Verfügung gestellt werden, um die Lösung zu hosten. Der Kunde muss sich bei der Plattform anmelden, um die Lösung gemäß der Beschreibung in der Dokumentation zu nutzen.

„Drittprodukte“ bezeichnet jede Drittdienstleistung, die von Akeneo verkauft und als solche in dem zugehörigen Auftragsschein identifiziert wird. 

„Professional Services“ bezeichnet die Unterstützung für den Projekterfolg („PSA“), Schulungen, Beratung und/oder personalisierte Dienstleistungen (gemäß SoW), die von Akeneo erbracht werden.

„Kosten und Gebühren“ bezeichnet den Gesamtbetrag des vom Kunden zu zahlenden Preises als Gegenleistung für die gewährte Nutzungslizenz an der Lösung und die von Akeneo im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen. 

„Akeneo Services“ bezeichnet die Lizenz zur Nutzung der Lösung sowie alle Professional Services, die gegebenenfalls vom Kunden im Rahmen eines Auftragsscheins bestellt werden.

„Shared Catalog“ (falls zutreffend) bezeichnet ein Akeneo Produkt, das es dem Kunden ermöglicht, unter Verwendung eines Selbstbedienungsmodells ein sicheres Portal zur gemeinsamen Nutzung von Produktkatalogen zu erstellen.

„SKU“ bezeichnet die marktübliche Definition für eine einzelne Produktreferenz, die in der Lagerverwaltung verwendet wird. SKUs werden von Geschäften, Katalogen, E-Commerce-Händlern, Dienstleistern, Lagerhäusern und Fulfillment-Centern verwendet, um die Lagerbestände zu verfolgen. Jede SKU wird innerhalb der Lösung erstellt, um für alle vom Kunden verwalteten Produkte Einheitlichkeit zu gewährleisten.

„Lösung“ bezeichnet die Gesamtheit der Produkte und/oder Dienstleistungen, die über die online verfügbare, von Akeneo herausgegebene IT-Lösung bereitgestellt werden.  Die Lizenz zur Nutzung der Lösung umfasst die Wartung und den Support gemäß dem von Akeneo bereitgestellten Akeneo SLA („Service Level Agreement“), wie in Anhang A definiert.

Diese Lösung, deren Nutzungsrecht dem Kunden unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrags eingeräumt wird, ermöglicht dem Kunden insbesondere Folgendes: 

  1. Produkterlebnismanagement (Product Experience Management = PXM) für Unternehmen, die Produktinformationen über alle Verkaufskanäle hinweg zentralisieren und optimieren möchten; und
  2. effiziente Verwaltung aller Produktkataloge, indem sie den Prozess der Sammlung, Anreicherung und Vermarktung neuer Produkte mithilfe einer zentralen und zuverlässigen Quelle für Produktinformationen optimiert.

„Nutzer“ oder „Autorisierter Nutzer“ bezeichnet eine natürliche Person, die ein Angestellter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Dritter des Kunden sein kann, die unter der Verantwortung des Kunden aufgrund eines gültigen Abonnements oder eines anderen von Akeneo gewährten Rechts zur Nutzung der Lösung berechtigt ist und die vom Kunden eine Benutzerkennung und ein Passwort erhalten hat. Die Anzahl der Nutzer ist begrenzt und wird für jede Lösung in dem jeweiligen Auftragsschein festgelegt.

2. AKENEO LÖSUNG UND DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Dienstleistungen. 

Im Allgemeinen und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik für diesen Bereich wird Akeneo sich mit allen Mitteln bemühen, alle Bedingungen dieses Vertrags einzuhalten. Die Haftung von Akeneo kann daher nur bei Nachweis eines ausschließlich Akeneo zurechenbaren Fehlers geltend gemacht werden. 

Akeneo stellt dem Kunden die Akeneo Dienstleistungen zur Verfügung, die in einem Auftragsschein spezifiziert sind. 

Professional Services sind nur für einen Zeitraum von maximal zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens des jeweiligen Auftragsscheins verfügbar. 

Professional Services, die nach zwölf (12) Monaten nicht genutzt werden, werden dem Kunden automatisch in Rechnung gestellt und sind gemäß den von den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

2.2. Nutzungsrecht

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages und der in dem (den) jeweiligen Auftragsschein(en) genannten Einschränkungen und als Gegenleistung für die Zahlung der im Auftragsschein genannten Kosten und Gebühren gewährt Akeneo dem Kunden hiermit für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht-unterlizenzierbares, nicht-übertragbares (mit Ausnahme der Bestimmungen im Abschnitt „Abtretung“) Recht, auf die Dienstleistung ausschließlich für interne Zwecke zuzugreifen und diese zu nutzen. Dieses Recht ist auf die Nutzung der Lösung durch den Kunden und seine Nutzer beschränkt und beinhaltet nicht das Recht, die Lösung im Namen eines Dritten zu nutzen, es sei denn, Akeneo hat vorher sein schriftliches Einverständnis erklärt. 

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu: 

2.3. Zugriff; Nutzungsbeschränkungen

Der Kunde erkennt an, dass ihm der Zugriff auf die Lösung und deren Nutzung im Rahmen der Anzahl der Benutzer, der SKUs, der anwendbaren Umgebungen (und der Anzahl der Kanäle, falls zutreffend), der anwendbaren Speichermenge oder anderer Parameter, die vom Kunden erworben wurden und in dem (den) anwendbaren Auftragsschein(en) angegeben und beschrieben sind (die „Volumenbeschränkungen“), gewährt wird. 

Zur Vermeidung jeglicher Unklarheiten verfügt das Onboarder-Produkt über eine begrenzte und spezifische Anzahl von Lizenzen zur Nutzung durch Lieferanten, die im jeweiligen Auftragsschein festgelegt ist. 

Falls die Lösung über diese Volumengrenzen hinaus genutzt wird, ist der Kunde verpflichtet, Akeneo unverzüglich über die Anzahl der Nutzer, SKUs, anwendbaren Umgebungen, (ggf. Kanäle), Speicher oder anderen Metriken, die über diese Volumengrenzen hinaus genutzt werden, zu informieren und diese zu den jeweils geltenden Tarifen zu bezahlen. 

Der Kunde kann jedoch jederzeit weitere Nutzer, Produktionsumgebungen, (ggf. Kanäle), Speicher usw. hinzufügen, indem er einen neuen Auftragsschein ausfüllt.

2.4. Zukünftige Merkmale und Funktionen

Akeneo kann nach eigenem Ermessen Verbesserungen der Lösung und andere Merkmale und Funktionen zur Verfügung stellen. Bestimmte Merkmale und Funktionen sind möglicherweise nur in bestimmten Versionen oder Ausgaben der Lösung verfügbar, gegen eine zusätzliche Gebühr und/oder vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieses Vertrags getätigten Käufe weder von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale noch von mündlichen oder schriftlichen Kommentaren von Akeneo bezüglich zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängen.

2.5. Drittprodukte. 

Der Kunde kann nach eigenem Ermessen Drittprodukte zur Verwendung mit der Lösung erwerben. Der Kunde erkennt an, dass diese Drittprodukte von Akeneo als „Gateway“ für den Kunden bereitgestellt werden und dass diese Drittprodukte durch eine Garantie abgedeckt sind, die vom Verkäufer der Dritt-Software und nicht von Akeneo angeboten wird. Alle diese Drittprodukte werden auf dem Auftragsschein als solche gekennzeichnet, und die Nutzung dieser optionalen Drittprodukte durch den Kunden unterliegt den geltenden Bedingungen, zu finden unter:   
https://apps.akeneo.com/apps.  

Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Akeneo keine Garantien jeglicher Art in Bezug auf diese Drittprodukte gibt, und stimmt zu, sich für Support und Garantie für diese Drittprodukte ausschließlich an den jeweiligen Verkäufer zu wenden. Der Kunde erkennt ferner an und stimmt zu, dass die Wartung und der Support von Akeneo diese Drittprodukte nicht einschließen.

3. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

3.1. Der Kunde und seine Nutzer werden die Akeneo Dienstleistungen in angemessener Weise nutzen, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder jeglicher Dokumentation, allen anwendbaren Gesetzen und allen anwendbaren Richtlinien, die von Akeneo von Zeit zu Zeit in Bezug auf alle seine Kunden festgelegt werden (vorausgesetzt, dass im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und diesen Richtlinien die Bestimmungen dieses Vertrags Vorrang haben). 

Wenn der Kunde oder einer seiner Nutzer die Bedingungen dieses Vertrages oder jedwedes anwendbare Gesetz nicht einhält, kann Akeneo nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden zu den Akeneo Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung vorübergehend aussetzen oder einschränken. Anschließend wird Akeneo den Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften informieren und gegebenenfalls nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Kunden zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen. 

3.2. Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Sicherheit, Vertraulichkeit und Genauigkeit der Informationen, die er in die Akeneo Lösung importiert. Der Kunde wird Akeneo umgehend über jeden unberechtigten Zugriff oder jede Nutzung seiner Anmeldedaten oder seines Kontos informieren. 

Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, die Netzwerkverbindungen, die ihn mit der Lösung verbinden, zu erschaffen und zu pflegen.

3.3. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Akeneo darf der Kunde nicht (und darf es auch keinem Dritten erlauben): 

Der Kunde ist auf eigene Kosten verantwortlich für die Installation und Konfiguration der Lösung für die Nutzung, für den Datenexport und für die Entwicklung aller Konnektoren und Anpassungen, die der Kunde mit der Lösung nutzen möchte, sofern diese nicht separat von Akeneo erworben werden.

3.4. Zur Vermeidung jeglicher Unklarheiten hat der Kunde die alleinige Verantwortung und Kontrolle darüber, welche Kundeninhalte er in die Lösung importiert, und er garantiert, dass er alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen für einen solchen Import eingeholt hat. 

Der Kunde ist darüber hinaus für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit aller Kundeninhalte sowie für die Handlungen und Unterlassungen der Autorisierten Nutzer im Rahmen dieses Vertrags verantwortlich. 

Der Kunde wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um jedwede bekannte oder vermutete unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten der Autorisierten Nutzer zu verhindern (und Akeneo gegebenenfalls umgehend darüber informieren).

4. Rechte an geistigem Eigentum und Eigentum 

4.1. Rechte an geistigem Eigentum. 

Jede Partei behält das ausschließliche Eigentum an allen Patenten, Marken, Designs und Mustern, Software, Know-how, Informationen und anderen Materialien, die ihr gehören und die vor Inkrafttreten des Vertrags entwickelt oder erworben wurden („bereits bestehende Rechte an geistigem Eigentum“). Dementsprechend darf keine Bestimmung des Vertrags so ausgelegt werden, dass sie ausdrücklich oder stillschweigend die Übertragung des Eigentums an geistigen, gewerblichen oder anderen Eigentumsrechten von einer Partei auf die andere Partei ohne eine schriftliche Vereinbarung für eine solche Übertragung gewährt.

Darüber hinaus bleibt jede Partei Eigentümerin aller Unterlagen und Informationen, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, und umgekehrt. Die Weitergabe dieser Informationen darf unter keinen Umständen und in keiner Weise so ausgelegt werden, dass der empfangenden Partei ein Nutzungsrecht oder eine Lizenz an den Rechten des geistigen Eigentums an diesen Informationen eingeräumt wird, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Der Kunde erwirbt als Ergebnis eines Konfigurations- oder Anpassungsprojekts, einer Änderung, Abwandlung, Verbesserung oder Ableitung keinerlei Eigentum an der Technologie von Akeneo oder an den damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrags gewährt werden, bleiben Akeneo vorbehalten.

Der Kunde wird keinerlei patentierbare Marken, Produkte, Technologien, Designs oder Erfindungen von Akeneo im Namen oder auf Rechnung von Akeneo registrieren. Darüber hinaus wird sich der Kunde gegenüber Dritten nicht als Eigentümer einer solchen Marke, eines solchen Designs oder einer solchen Erfindung ausgeben.

Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung jeglicher von Akeneo gelieferter Softwareprogramme, ihre Kompilierungen und Übersetzungen sind das ausschließliche Eigentum von Akeneo.

Der Kunde behält das uneingeschränkte Eigentum an allen Rechten, Titeln und Ansprüche in Bezug auf alle Daten und Inhalte des Kunden. 

Während der Laufzeit dieses Vertrags gewährt der Kunde Akeneo ein begrenztes, weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares (mit Ausnahme der im Abschnitt „Abtretung“ festgelegten Bestimmungen) und gebührenfreies Recht, den Kundeninhalt zu nutzen, anzuzeigen, zu übertragen und zu verteilen, jedoch ausschließlich in dem Umfang, wie dies für die Bereitstellung der Lösung für den Kunden erforderlich ist. Bei Beendigung des vorliegenden Vertrages wird Akeneo diese Kundeninhalte dem Kunden in einem gegenseitig vereinbarten Format zur Verfügung stellen (MySQL Dump).

4.2. Lösung. 

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Akeneo alle Rechte, Titel und Ansprüche an den in der Lösung enthaltenen geistigen Eigentumsrechten sowie an allen Verbesserungen, Änderungen, Konfigurationen, Inhalten von Akeneo sowie der gesamten Akeneo Technologie besitzt und behält, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Software, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Benutzerschnittstellen, Kenntnisse, Techniken, Designs und anderer materieller oder immaterieller Materialien oder technischer Informationen, die dem Kunden von Akeneo im Rahmen der Bereitstellung der Lösung zur Verfügung gestellt werden. Alle Ableitungen davon sind und bleiben Eigentum von Akeneo oder seinen Lizenzgebern. 

Der Name Akeneo, alle Akeneo Logos und die mit den Dienstleistungen von Akeneo verbundenen Produktnamen sind eingetragene Marken im Eigentum von Akeneo, und es wird keinerlei Recht oder Lizenz zur Nutzung dieser Marken gewährt. Der Kunde entfernt keine Marken oder Logos von Akeneo, die in der Lösung enthalten sind. 

Während der Laufzeit des Vertrags gewährt Akeneo dem Kunden ein begrenztes, weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares (mit Ausnahme der im Abschnitt „Abtretung“ festgelegten Bestimmungen) und gebührenfreies Recht zur Nutzung, Anzeige, Übertragung und Verteilung der Inhalte von Akeneo ausschließlich im Zusammenhang mit der autorisierten Nutzung der Lösung durch den Kunden. 

Akeneo ist berechtigt, aggregierte Informationen, Analysen, Statistiken, zugehörige Benchmarking-Algorithmen und andere Daten, die durch die Lösung generiert werden (oder aus der Nutzung der Lösung durch den Kunden abgeleitet werden), zu sammeln, zu nutzen und zu verteilen, jedoch unter der Voraussetzung, dass Akeneo diese Daten nur in aggregierter und anonymer Form offenlegt, die es Dritten nicht ermöglicht, die Daten als mit dem Kunden oder einem seiner Nutzer in Verbindung stehend zu identifizieren. 

Für den Fall, dass der Kunde Akeneo „Feedback“ (Berichte über Fehler, Probleme oder Mängel oder Vorschläge für Änderungen und Verbesserungen der Lösung) zur Verfügung stellt, gewährt der Kunde Akeneo hiermit eine unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie, unbefristete und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verteilung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Vorführung und Veröffentlichung eines solchen Feedbacks in allen Medien und Formaten, unabhängig davon, ob diese derzeit bekannt sind oder erst später entwickelt werden.

4.3. Kundeninhalt. 

Der Kunde ist allein für seine Inhalte verantwortlich. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Akeneo weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für jegliche Kundeninhalte haftet, und Akeneo garantiert nicht, dass jegliche Kundeninhalte, die über die Lösung erhalten oder angezeigt werden, richtig oder vollständig sind.

4.4. Inhalte von Dritten. 

Akeneo haftet nicht für Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden. Der Kunde und seine Autorisierten Nutzer, die auf die Lösung zugreifen, können Inhalte verwenden, darauf zugreifen, sie hochladen oder verarbeiten, die möglicherweise illegal, beleidigend, schädlich, ungenau oder anderweitig unangemessen sind. Akeneo ist gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für den von einer anderen Partei bereitgestellten Inhalt verantwortlich.

Wenn der Kunde auf ein Drittprodukt zugreift oder ein solches erwirbt, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten des Drittprodukts ist eine Vereinbarung zwischen ihnen. Wenn der Kunde auf ein Drittprodukt zugreift oder es aktiviert, erteilt der Kunde dem Lieferanten des Drittprodukts die Erlaubnis, auf die Inhalte des Kunden zuzugreifen oder sie auf andere Weise zu verarbeiten, wie es für den Betrieb der Drittprodukte erforderlich ist. 

Akeneo haftet nicht für die Offenlegung, Nutzung, Änderung oder Löschung von Kundeninhalten oder für Verluste oder Schäden, die dem Kunden aufgrund des Zugriffs auf Kundeninhalte durch den Lieferanten des Drittprodukts entstehen. Akeneo gibt keine Garantien und übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung jedweder Art in Bezug auf den Inhalt, die Nutzung, den (Schrift-)Verkehr, Vereinbarungen oder Transaktionen mit einem Drittlieferanten von Produkten.

4.5. Dienstleistungen der Partner

Wenn der Kunde einen Partner auswählen muss, liegt dies in seinem alleinigen Ermessen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, eine spezifische Vereinbarung mit diesem Partner zu unterzeichnen, ohne dass Akeneo für diese Beziehung verantwortlich oder daran beteiligt ist, und der Kunde stimmt zu, an die für diese Dienstleistungen geltenden Geschäftsbedingungen des Partners gebunden zu sein.

4.6. Open-Source-Komponenten. 

Der Kunde erkennt an, dass die Akeneo Dienstleistungen bestimmte integrierte Open-Source-Softwarekomponenten von Akeneo und Dritten („Open-Source-Komponenten“) enthalten oder mit diesen einhergehen können. Diese Open-Source-Komponenten werden gegebenenfalls identifiziert und unterliegen speziellen Lizenzverträgen und/oder Bedingungen, wie sie gegebenenfalls im Auftragsschein, in der Dokumentation und/oder in der Lösung festgelegt sind.

5. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

5.1. Kosten und Gebühren. 

Die folgenden Bedingungen gelten für jeden Kauf, der durch die Unterzeichnung eines Auftragsscheins getätigt wird. Der Kunde zahlt alle anfallenden Gebühren und Ausgaben, wie sie in dem (den) jeweiligen Auftragsschein(en) beschrieben sind (die „Kosten und Gebühren“).

5.2. Rechnungsstellung. 

Akeneo stellt dem Kunden die Kosten und Gebühren in der Währung in Rechnung, die im jeweiligen Auftragsschein angegeben ist. Sofern im Auftragsschein nicht anders angegeben, sind alle nicht beanstandeten Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Jeder beanstandete Betrag hat keinen Einfluss auf die Zahlung der nicht beanstandeten Beträge. Der Kunde leistet die Zahlungen an das auf der Rechnung angegebene Unternehmen und die Adresse von Akeneo. Zusätzlich zur Zahlung der jeweiligen Kosten und Gebühren muss der Kunde auch alle angemessenen Reisekosten und Auslagen bezahlen, die Akeneo im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen entstehen, vorausgesetzt, der Kunde hat diesen Reisen und Auslagen im Voraus schriftlich zugestimmt.

5.3. Verspätete Zahlung. 

Wenn die Zahlung nicht Gegenstand einer gütlichen Streitbeilegung ist und nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, kann Akeneo nach eigenem Ermessen einen gesetzlich zulässigen Verzugszinssatz (der nicht negativ sein darf) zuzüglich 5 % ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig war, bis zum Zeitpunkt der Zahlung anwenden. Darüber hinaus kann Akeneo nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit eines nicht beanstandeten Betrages den Zugang des Kunden zu den Akeneo Dienstleistungen aussetzen, wenn Akeneo nicht alle in Rechnung gestellten Beträge erhalten hat.

5.4. Steuern. 

Die Kosten und Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Steuern, Bewertungen, Aufwendungen, Kosten und Gebühren sowie Abgaben, die auf den Verkauf oder die Lizenzierung von Waren oder Dienstleistungen erhoben werden oder dafür anfallen können, einschließlich aller Verkaufs-, Nutzungs-, Waren- und Dienstleistungssteuern, Mehrwert- und Verbrauchssteuern, Zölle, Bewertungen und Quellensteuern sowie ähnliche Steuern, die sich aus oder im Zusammenhang mit den hierin aufgeführten Dienstleistungen von Akeneo ergeben, sowie alle Ratenzahlungen und alle damit verbundenen Zinsen, Bußgelder und Geldstrafen, die von einer staatlichen Behörde, einschließlich Bundes-, Staats-, Provinz-, Gemeinde- und ausländischen Behörden, auferlegt werden (zusammengefasst als „Steuern“). Wenn Akeneo gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt „Steuern“ haftet, wird der entsprechende Betrag dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt, es sei denn, der Kunde stellt Akeneo eine gültige Steuer-Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, die von der entsprechenden Steuerbehörde genehmigt wurde. Alle Zahlungen, die von oder im Rahmen der nach diesem Vertrag zu zahlenden Entschädigung geleistet werden, erfolgen frei von jeglichen Steuerabzügen oder -einbehalten. Wenn auf eine Zahlung des Kunden an Akeneo im Rahmen dieses Vertrages Quellensteuern erhoben werden, muss der Kunde (i) diese Steuern von der Zahlung an Akeneo abziehen, (ii) die Steuern rechtzeitig an die entsprechende Steuerbehörde zahlen, (iii) einen Zahlungsnachweis an Akeneo senden und den Eingang dieser Zahlung bei der Steuerbehörde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Bescheinigung von der Steuerbehörde bescheinigen und (iv) den an Akeneo zu zahlenden Betrag erhöhen, so dass Akeneo den Gesamtbetrag erhält, den das Unternehmen erhalten hätte, wenn diese Steuern nicht einbehalten worden wären (einschließlich zusätzlicher Beträge, die von den gemäß diesem Abschnitt „Steuern“ zu zahlenden Beträgen einbehalten werden). Der Kunde (und/oder seine Nachfolger, Rechtsnachfolger oder verbundenen Unternehmen) haftet für alle Steuerzuschläge, Zinsen und Geldstrafen, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Einbehaltung und/oder rechtzeitigen Abführung aller erforderlichen Quellensteuern erhoben werden.

6. LAUFZEIT; KÜNDIGUNG

6.1. Dauer. 

Sofern in der anwendbaren Bestellung nicht anders festgelegt, hat diese eine ursprüngliche Laufzeit von drei (3) Jahren (die „ursprüngliche Laufzeit“) ab dem im betreffenden Auftragsschein angegebenen Datum („Datum des Inkrafttretens“ oder „Effektivdatum“). Die Parteien vereinbaren, innerhalb von vier (4) Monaten vor Ablauf des ursprünglichen Vertragsdatums Verhandlungen über eine Verlängerung aufzunehmen. Wenn es den Parteien nicht gelingt, einen Verlängerungsvertrag abzuschließen, läuft der Vertrag automatisch aus, sofern er nicht ausdrücklich durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung verlängert wird.

6.2. Kündigung. 

Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diesen Vertrag oder jeglichen Auftragsschein kündigen:

Die Kündigung eines Auftragsscheins gilt nicht als Kündigung des vorliegenden Vertrags. Die Kündigung dieses Vertrags führt jedoch auch zur Kündigung aller ausstehenden Auftragsscheine.

6.3. Wirkung der Kündigung

Im Falle der Kündigung oder des Ablaufs dieses Vertrags oder jegliches zugehörigen Auftragsscheins wird Akeneo dem Kunden die Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stellen und der Kunde wird die Nutzung der Akeneo Dienstleistungen unverzüglich einstellen und dafür sorgen, dass seine Nutzer die Nutzung der Akeneo Dienstleistungen unverzüglich einstellen. Der Kunde muss Akeneo sämtliche Kosten und Gebühren zahlen, die vor dem Kündigungsdatum aufgelaufen sind. 

Sofern nicht ausdrücklich in diesem Dokument vorgesehen, stellt die Kündigung dieses Vertrags durch eine der Parteien ein nicht ausschließliches Rechtsmittel für den Fall eines Verstoßes dar und lässt jegliche anderen Rechte oder Rechtsmittel dieser Partei unberührt. 

Wenn der Auftragsschein aus einem anderen Grund als einer Kündigung aufgrund einer wesentlichen Verletzung des Vertrags durch Akeneo gekündigt wird, hat Akeneo Anspruch auf alle Kosten und Gebühren, die pro rata temporis im Rahmen des anwendbaren Auftragsscheins fällig werden, für den gesamten gekündigten, noch nicht abgelaufenen Teil der Laufzeit dieses Auftragsscheins. 

Wenn der Auftragsschein aufgrund einer wesentlichen Verletzung dieses Vertrags durch Akeneo gekündigt wird, hat der Kunde Anspruch auf eine Pro-rata-temporis-Erstattung aller Kosten und Gebühren, die der Kunde im Voraus an Akeneo im Rahmen des Auftragsscheins für den verbleibenden Teil gezahlt hat. 

Im Falle einer Kündigung des vorliegenden Vertrags vernichtet jede Partei umgehend alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei.

6.4. Fortbestehen. 

Jede Bestimmung dieses Vertrags, die entweder aufgrund ihres Wortlauts oder um ihrer Bedeutung Wirkung zu verleihen, fortbestehen soll, sowie jede andere Bestimmung, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Natur dazu bestimmt ist, die Kündigung zu überdauern, besteht nach Ablauf dieses Vertrags fort. Ohne die Bedeutung des Vorstehenden einzuschränken, bestehen die Artikel zum geistigen Eigentum, zum Datenschutz, zur Entschädigung, zur Haftungsbeschränkung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrags fort.

7. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN

7.1. Gegenseitige Garantien. 

Akeneo und der Kunde erklären und garantieren: 

7.2. Gewährleistung des Abonnementdienstes. 

Akeneo garantiert, dass während der Laufzeit eines Auftragsscheins:

Akeneo garantiert nicht, dass es in der Lage sein wird, alle gemeldeten Mängel zu beheben, oder dass die Nutzung der Lösung ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. Akeneo übernimmt keine Gewährleistung für Funktionen oder Dienstleistungen, die von Dritten bereitgestellt werden, einschließlich der Produkte Dritter. 

Für jede Verletzung der vorstehenden Gewährleistung erbringt Akeneo ohne zusätzliche Kosten für den Kunden die erforderlichen Korrekturleistungen, um die Lösung in die Lage zu versetzen, die Gewährleistung zu erfüllen. Der Kunde gewährt Akeneo eine angemessene Gelegenheit zur Behebung von Verstößen und eine angemessene Unterstützung bei der Behebung von Mängeln. Diese Gewährleistung gilt nur, wenn die Lösung vom Kunden in Übereinstimmung mit dem Auftragsschein und diesem Vertrag verwendet wurde.

7.3. Gewährleistung für Professional Services. 

Akeneo garantiert, dass alle gemäß diesem Vertrag erbrachten Professional Services professionell und in Übereinstimmung mit allen Spezifikationen erbracht werden, die in einem gültigen Pflichtenheft (SoW) (oder nach den alleinigen Spezifikationen von Akeneo bei Fehlen eines SoW) oder auf dem Auftragsschein in jedweder wesentlichen Hinsicht dargelegt sind. Der Kunde muss Akeneo innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung der Professional Services schriftlich über jegliche Mängel der Professional Services informieren.

7.4. Befreiung; Verzicht. 

SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH OBEN ANGEGEBEN, BIETET AKENEO SEINE AKENEO DIENSTLEISTUNGEN „NACH AKTUELLEM SACHSTAND“ AN UND GARANTIERT NICHT, DASS DIE AKENEO DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI SIND ODER DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER DASS ALLE ERDENKLICHEN FEHLER BEHOBEN WERDEN ODER DASS DAS GESAMTSYSTEM, DAS DEN ZUGRIFF AUF DIE LÖSUNG ERMÖGLICHT (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DAS INTERNET, ANDERE ÜBERTRAGUNGSNETZE, DAS LOKALE NETZWERK, DIE AUSRÜSTUNG DES KUNDEN) VERFÜGBAR, ZUGÄNGLICH, UNUNTERBROCHEN, SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG UND/ODER FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN WIRD. AKENEO KONTROLLIERT NICHT DEN DATENFLUSS ZU ODER VON DEM NETZWERK VON AKENEO UND ANDEREN TEILEN DES INTERNETS UND IST AUCH NICHT IN DER LAGE, DIES ZU TUN; DAHER LEHNT AKENEO JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG AB, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERSAGEN DER LEISTUNG VON INTERNETDIENSTEN ERGEBEN KANN, DIE VON EINEM DRITTEN, DER KEIN VERTRAGSPARTNER ODER VERTRETER VON AKENEO IST, IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEREITGESTELLT ODER KONTROLLIERT WERDEN. DIE IN DIESEM ABSCHNITT WEITER OBEN GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AKENEO GARANTIERT, UND ES GIBT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. DER KUNDE ÜBERNIMMT DIE VOLLE VERANTWORTUNG DAFÜR, FESTZUSTELLEN, OB DIE DIENSTLEISTUNGEN VON AKENEO FÜR SEINE BEDÜRFNISSE RICHTIG ODER AUSREICHEND SIND.

8. ENTSCHÄDIGUNG

8.1. Entschädigung durch Akeneo

Vorbehaltlich des nachfolgenden Abschnitts „Entschädigungsverfahren“ wird Akeneo den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren (Administrateurs), Mitarbeiter und Vertreter (zusammen die „Entschädigungsberechtigten des Kunden“) gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die gegen einen der Entschädigungsberechtigten des Kunden von einem Dritten erhoben oder eingeleitet werden, der behauptet, dass die Akeneo Dienstleistungen die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen oder missbrauchen (ein „Anspruch gegen den Kunden“), und entschädigt die Entschädigungsberechtigten des Kunden für alle Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -gebühren), die einem der Entschädigungsberechtigten des Kunden infolge eines Anspruchs gegen den Kunden letztlich zugesprochen werden, oder für Beträge, die aufgrund eines gerichtlich genehmigten Vergleichs infolge eines solchen Anspruchs gegen den Kunden gezahlt werden. 

Falls ein Anspruch gegen den Kunden erhoben wird oder nach alleiniger Ansicht von Akeneo erhoben werden könnte, kann Akeneo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:

Die Verpflichtungen von Akeneo in diesem Abschnitt „Entschädigung durch Akeneo“ decken nicht die Ansprüche Dritter ab, sofern diese Ansprüche entstehen durch: 

8.2. Entschädigung durch den Kunden. 

Vorbehaltlich des nachfolgenden Abschnitts „Entschädigungsverfahren“ wird der Kunde Akeneo, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren (Administrateurs), Mitarbeiter und Vertreter (zusammen die „Entschädigungsberechtigten von Akeneo“) verteidigen, entschädigen und schadlos halten gegen alle Ansprüche, Verluste, Schäden, Forderungen, Strafen, Entschädigungen, Klagen oder Verfahren (einschließlich angemessener Rechtskosten), die gegen alle oder einen Teil der „Entschädigungsberechtigten von Akeneo“ von einem Dritten geltend gemacht oder eingeleitet werden: 

8.3. Entschädigungsverfahren. 

Die Verpflichtung jeder Partei, die andere Partei schadlos zu halten, hängt davon ab, dass die Partei, die die Entschädigung verlangt:

8.4. Einmaliges Rechtsmittel. 

Dieser Abschnitt „Entschädigung“ legt die einzige und ausschließliche Verpflichtung von Akeneo (und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden) für alle Ansprüche aus der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Nutzung der Akeneo Dienstleistungen fest.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1. Ausschluss der Haftung. 

Mit Ausnahme der Bestimmungen im nachstehenden Abschnitt „Ausnahmen“ und im gesetzlich maximal zulässigen Umfang haftet keine der Parteien, ihre Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder Lizenzgeber für direkte, indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Schäden, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Dienste ergeben, die sich aus diesem Vertrag oder seiner Leistung ergeben oder in irgendeiner Weise mit diesem Vertrag oder seiner Leistung zusammenhängen. 

Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtstheorie ein Anspruch für derartige Schäden beruht, ob die Parteien über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden, ob derartige Schäden vernünftigerweise vorhersehbar waren oder ob die Anwendung des Ausschlusses dazu führt, dass ein Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

9.2. Beschränkung der Haftung. 

Mit Ausnahme der im nachfolgenden Abschnitt „Ausnahmen“ genannten Fälle ist die maximale Haftung jeder Partei im Rahmen dieses Vertrages begrenzt und übersteigt nicht die Höhe der Kosten und Gebühren, die der Kunde an Akeneo für die Bereitstellung der Lösung während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, gezahlt hat.

9.3. Ausnahmen. 

Nichts in diesem Vertrag soll die Haftung einer der Parteien ausschließen oder einschränken oder ist so auszulegen, dass sie ausgeschlossen oder eingeschränkt wird für:

Jede Partei erkennt an, dass die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen die Risikoverteilung zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrags widerspiegeln und dass ohne solche Haftungsbeschränkungen die wirtschaftlichen Bedingungen dieses Vertrags erheblich anders ausfallen würden.

Die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden für jegliche Unterbrechung oder Einstellung des Zugriffs oder der Übertragung zu oder von der Lösung sind in der Anlage „SLA“ festgelegt, in denen die Service Levels von Akeneo aufgelistet sind.

10. DATENSCHUTZ

10.1. Vertrauliche Informationen. 

Im Rahmen dieses Vertrags bezeichnet der Begriff „Vertrauliche Informationen“ alle nicht öffentlich bekannten Informationen einer der beiden Parteien, unabhängig davon, ob sie technischer, kommerzieller oder sonstiger Natur sind, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt werden oder die der empfangenden Partei im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit der offenlegenden Partei bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet wurden oder von denen die empfangende Partei vernünftigerweise wissen konnte, dass sie vertraulich behandelt werden sollten. Die Bedingungen sowie die Kosten und Gebühren, die in jedem Auftragsschein aufgeführt sind, gelten als Vertrauliche Informationen. Jede Partei muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit angemessener Sorgfalt vertraulich behandeln und darf sie niemandem außer ihren Mitarbeitern, Vertragspartnern, Anwälten und Buchhaltern, die Kenntnis von ihnen haben müssen, offenlegen. Die empfangende Partei wird diese Vertraulichen Informationen zu keinem anderen Zweck vervielfältigen oder verwenden, als zu dem, der vernünftigerweise notwendig ist, um diesen Vertrag zu erfüllen oder die Lösung gemäß diesem Vertrag zu verwenden.

10.2. Ausschlüsse. 

Informationen werden gemäß diesem Vertrag nicht als vertraulich angesehen, wenn sie:

Die empfangende Partei kann Vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen des geltenden Rechts, eines Gerichtsverfahrens oder einer staatlichen Vorschrift offenlegen, sofern sie dies der offenlegenden Partei auf angemessene Weise schriftlich ankündigt, damit diese die Offenlegung anfechten kann, wobei diese Offenlegung sich im Übrigen beschränkt auf eine strikt erforderliche Offenlegung.

10.3. Einstweilige Verfügungen. 

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags erkennen die Parteien an, dass jede Nutzung der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in einer Weise, die mit den Bestimmungen dieses Vertrags unvereinbar ist, der offenlegenden Partei irreparable und unmittelbare Schäden zufügen kann, für die andere Rechtsmittel als eine einstweilige Verfügung möglicherweise nicht ausreichen. 

Daher vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, auf die die offenlegende Partei hiernach Anspruch hat, das Recht hat, eine oder mehrere einstweilige Verfügungen (ohne Hinterlegung einer Kaution und ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens) zu beantragen, um diese Nutzung einzuschränken, zusätzlich zu anderen geeigneten Rechtsmitteln, die nach dem geltenden Recht zur Verfügung stehen.

10.4. Sensible Daten. 

Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in diesem Vertrag dürfen weder der Kunde noch seine Nutzer persönlich identifizierbare Informationen („PII“) in die Lösung hochladen oder Akeneo zur Verfügung stellen, einschließlich

Sofern der Kunde oder einer seiner Nutzer solche sensiblen Daten in die Lösung hochlädt, ist der Kunde (und nicht Akeneo) allein verantwortlich für alle Verantwortlichkeiten oder Verpflichtungen in Bezug auf diese PII, unabhängig von den Umständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Datenverletzung.

10.5. Personenbezogene Informationen. 

Der Kunde darf die Lösung nicht herunterladen, importieren oder verwenden, um Personenbezogene Daten zu speichern. Akeneo wird keinerlei Personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten oder sammeln. In Bezug auf die Personenbezogenen Daten und Inhalte des Kunden und aller anderen Dritten liegt es in der Verantwortung des Kunden, die geltenden Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) strikt einzuhalten. Der Kunde wird Akeneo von allen Verfahren, Beschwerden, Forderungen oder Einwendungen gegen Akeneo (im Rahmen dieses Vertrages) freihalten, die von einer Person oder einer zuständigen Behörde, die sich auf eine Verletzung der Personenbezogene Daten beruft, gegen Akeneo erhoben werden.

In Bezug auf geschäftliche E-Mails liegt es in der Verantwortung des Kunden, die E-Mails seiner Nutzer gegebenenfalls zu anonymisieren. In jedem Fall wird Akeneo diese Daten jedoch nicht verwenden, außer zur Erbringung der Akeneo Dienstleistungen oder zur Vermeidung oder Lösung von technischen oder Serviceproblemen, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder gemäß den Anweisungen des Kunden.

Für das Unternehmen des Kunden, mit dem Akeneo in Europa einen Vertrag abschließt, verpflichtet sich Akeneo unwiderruflich, dass die entsprechenden Daten in Frankreich oder auf dem Gebiet der Europäischen Union gehostet werden.

11. VERSICHERUNGEN

Die Parteien erhalten während der Laufzeit jedwedes Auftragsscheins den Versicherungsschutz aufrecht, der erforderlich ist, um die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, und zwar bis zu den Beträgen, die nach den geltenden Gesetzen erforderlich sind. Jede Partei kann von der anderen Partei die Vorlage von Versicherungsbescheinigungen verlangen, die von ihrer Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden und aus denen hervorgeht, welche Policen während der Laufzeit dieses Vertrags gültig sind.

12. ALLGEMEINES

12.1. Vollständigkeit des Vertrags. 

Akeneo wird all seine Kräfte beim Bereitstellen der Lösung im Rahmen dieses Vertrages einsetzen. Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Entwürfe, Absprachen, Darstellungen, Garantien, Verpflichtungen und alle anderen (schriftlichen oder mündlichen) Mitteilungen zwischen den Parteien zu diesem Thema und ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und bevollmächtigten Rechtsnachfolger bindend. 

Vorliegender Vertrag kann nur durch eine von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnete Abänderung geändert werden. Jede unvereinbare oder widersprüchliche Allgemeine Geschäftsbedingung, die in einem vom Kunden ausgestellten Auftragsschein enthalten ist, ist unwirksam, auch wenn der Auftrag von Akeneo angenommen wird.

12.2. Abtretung. 

Im Falle einer Abtretung aller oder eines Teils ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags informiert die abtretende Partei die Abtretungsempfängerin vorab schriftlich. Die Abtretung darf erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Abtretungsempfängerin wirksam werden, es sei denn, die Abtretung erfolgt an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensreorganisation, Konsolidierung, Fusion oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte. 

Die Abtretungsempfängerin verpflichtet sich, alle Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags einzuhalten.

12.3. Weitervergabe. 

Akeneo kann unabhängige Auftragnehmer oder Subunternehmer beauftragen, um Akeneo bei der Erbringung der Dienste zu unterstützen, einschließlich Drittanbietern von Datenhosting; es sei jedoch klargestellt, dass Akeneo für die Handlungen oder Unterlassungen dieser unabhängigen Auftragnehmer oder Subunternehmer und die Zahlung ihrer Vergütung verantwortlich bleibt.

12.4. Einhaltung der geltenden Gesetze und der Exportkontrolle. 

Jede Partei verpflichtet sich, alle relevanten Exportgesetze und -bestimmungen jedes Landes, in das die Produkte geliefert werden können („Exportgesetze“), einzuhalten und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Nutzer und Lieferanten (einschließlich des Lieferanten wie oben definiert) diese einhalten, um zu gewährleisten, dass weder die Lösung noch ein direktes Produkt aus ihr 

12.5. Anwendbares Recht. 

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht und wird nach diesem ausgelegt. Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Durchführung und/oder Beendigung dieses Vertrags gütlich beizulegen.

Wenn die Parteien nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem eine Partei die Existenz der Streitigkeit unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Bestimmung mitgeteilt hat, eine gütliche Einigung durch Unterzeichnung eines Vergleichs erzielen können, legen die Parteien ihre Streitigkeit dem Handelsgericht Gerichts in Düsseldorf, außer in den Fällen, in denen die Streitigkeit in die Zuständigkeit des Gerichts in Düsseldorf fällt.

Weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen bezüglich Verträgen über den internationalen Warenkauf noch das Einheitliche Gesetz über elektronische Transaktionen finden auf diesen Vertrag Anwendung.

12.6. Streitigkeiten. 

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden wie folgt gelöst: 

12.7. Titel. 

Die Überschriften der Abschnitte dieses Vertrags dienen lediglich der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder den Aufbau dieses Vertrags. 

12.8. Beziehung zwischen den Parteien

Akeneo und der Kunde sind unabhängige Unternehmer. Aus diesem Vertrag entstehen keine Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Beschäftigungsverhältnisse, und keine der Parteien ist befugt, die andere zu irgendeinem Zweck zu binden. Keine der Parteien darf im Namen der anderen Partei oder für deren Rechnung einen Vertrag abschließen, eine Garantie geben oder eine Erklärung abgeben oder eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung übernehmen oder begründen.

12.9. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen ist die Nichterfüllung durch eine der Parteien entschuldigt, soweit die Erfüllung durch Feuer, Überschwemmung, Handlungen, Anordnungen oder Beschränkungen der Regierung, Ausfall von Lieferanten oder einen anderen Grund, aus dem die Nichterfüllung außerhalb der angemessenen Kontrolle der säumigen Partei liegt, unmöglich gemacht wird (jedes dieser Ereignisse gilt als „Höhere Gewalt“).

12.10. Benachrichtigungen. 

Jedwede Benachrichtigung, Genehmigung, Anfrage, Zustimmung, Anweisung oder sonstige Mitteilung im Rahmen dieses Vertrags erfolgt schriftlich und gilt als zugestellt: 

Jede Partei kann ihre Anschrift ändern, indem sie der anderen Partei diese Änderung schriftlich mitteilt.

12.11. Änderungen an der Lösung.  

Akeneo kann von Zeit zu Zeit Änderungen an der Lösung oder an einzelnen Komponenten der Lösung vornehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die Funktionalität oder die Eigenschaften der Lösung nicht wesentlich verschlechtern.

12.12. Audit. 

Akeneo kann regelmäßig überwachen und überprüfen, ob die Nutzung der Lösung durch den Kunden den Nutzungsbeschränkungen entspricht, die in dem zugehörigen Auftragsschein aufgeführt sind, und der Kunde muss die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen auf Verlangen von Akeneo schnell und genau bescheinigen und/oder nachweisen. Unter strikter Einhaltung der Datenschutzklausel gestattet der Kunde Akeneo, jederzeit auf die in der Lösung bereitgestellten Daten zuzugreifen, um diese zu überprüfen, zu testen, kontinuierlich zu verbessern oder Anomalien zu beheben und die Nutzung zu kontrollieren.

12.13. Marketing. 

Der Kunde ermächtigt Akeneo hiermit, seinen Namen und sein Logo im Rahmen seiner Marketingkampagnen zu verwenden, vorausgesetzt, dass diese Bezugnahme mit den allgemein gültigen Richtlinien für die Marke des Kunden übereinstimmt und dass Akeneo solche Verwendung einstellt, falls es eine entsprechende schriftliche Mitteilung des Kunden erhält. 

12.14. Werbung. 

Akeneo kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens des Auftragsscheins eine Pressemitteilung veröffentlichen, um die geschäftliche Zusammenarbeit mit dem Kunden anzukündigen, wobei die Pressemitteilung der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf; diese darf jedoch nicht unbillig verweigert werden.

12.15. Fallstudie. 

Der Kunde verpflichtet sich, Akeneo bei der Erstellung einer Fallstudie über die Bereitstellung der Lösung innerhalb einiger Monate nach der Implementierung der Lösung zu unterstützen. Der Kunde stimmt zu, Informationen bereitzustellen, die potenziellen Kunden von Akeneo helfen, den Mehrwert des Angebots von Akeneo zu verstehen.

12.16. Begünstigte Drittpersonen.  

Nur die Vertragsparteien sind an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden, und kein Drittbegünstigter kann sich auf diese Bedingungen berufen, um Rechte oder Vorteile zu erlangen oder eine der Vertragsparteien ihm gegenüber zu verpflichten.

12.17. Verzicht und Teilbarkeit. 

Sofern in einem anwendbaren Pflichtenheft (wie z. B. dem Auftragsschein oder dem Anhang oder Zusatz, der als Verzicht auf bestimmte Artikel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekennzeichnet ist) nichts anderes angegeben ist, kann auf die Erfüllung einer von einer Partei gemäß diesem Vertrag geforderten Verpflichtung nur auf schriftlichem Wege verzichtet werden, wenn dieser Verzicht von einem bevollmächtigten Vertreter der anderen Partei unterzeichnet wurde, wobei dieser Verzicht nur in Bezug auf die in dem Dokument beschriebene spezifische Verpflichtung wirksam ist. 

Die Tatsache, dass eine der Parteien eines ihrer Rechte aus diesem Vertrag nicht ausübt, gilt nicht als Verzicht oder Verwirkung dieser Rechte. Jeglicher Konflikt zwischen den in diesem Vertrag und in einem Auftragsschein enthaltenen Bedingungen wird zugunsten dieses Vertrags gelöst. 

Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags, und dieser Vertrag ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die ungültige(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) gestrichen worden wäre(n).

12.18. SaaS – PaaS-Umgebung. 

Sofern im Auftragsschein nicht anders angegeben, wird die Lösung dem Kunden in einer Software-as-a-Service-Umgebung („SaaS“) zur Verfügung gestellt. 

Falls der Auftragsschein jedoch ausdrücklich festlegt, dass die Lösung dem Kunden in einer „Platform-as-a-Service“- oder „PaaS“-Umgebung zur Verfügung gestellt wird, gelten auch die zusätzlichen Bedingungen und Konditionen in Anhang B.

12.19. Elektronische Unterschriften. 

Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass dieser Vertrag elektronisch unterzeichnet werden kann, wobei diese Unterschrift für alle Zwecke als Originalunterschrift gilt und die gleiche Kraft und Wirkung wie eine Originalunterschrift hat. Ohne Einschränkung umfasst die „elektronische Signatur“ die gescannten und elektronisch (z. B. über ein PDF-Dokument) übermittelten Versionen einer Originalunterschrift.

Akeneo und der Kunde haben dafür gesorgt, dass dieser Vertrag am Tag des Inkrafttretens von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wird.

 

ANHANG 1 SERVICE-LEVEL – WARTUNG – SUPPORT

 

1. Service-Level

Definition 

Prozentuale Verfügbarkeit: Bezeichnet die Verfügbarkeit der Lösung, ausgedrückt in Prozent und wie folgt berechnet: 

100 – (Anzahl der Minuten während des Monats, in denen die Plattform nicht verfügbar war / Anzahl der Minuten für den Monat) x 100)  

Akeneo ergreift die notwendigen Maßnahmen, um den Zugang und die Nutzung der Lösung unter den bestmöglichen technischen Bedingungen zu ermöglichen. Die Verfügbarkeitsrate der Lösung ist in der nachfolgenden Tabelle mit den Service-Level-Verpflichtungen angegeben. Dieser Indikator (in Prozent) misst die monatliche Verfügbarkeit der Lösung.

Ausschlussfälle von der Verfügbarkeitsberechnung 

Akeneo kann nicht für die Nichtverfügbarkeit der Lösung haftbar gemacht werden, wenn diese Nichtverfügbarkeit aus bestimmten Umständen resultiert, insbesondere wenn sie auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb seiner Kontrolle liegt. So entspricht die Dauer der Nichtverfügbarkeiten, die von der Berechnung der Verfügbarkeitsquote ausgeschlossen sind, der Summe der Nichtverfügbarkeiten, die insbesondere mit den unten beschriebenen Fällen zusammenhängen:

Geplante Wartungsperiode: bezeichnet den Zeitraum, der während einer geplanten Wartungs- und Supportleistung verstrichen ist, die von Akeneo an der Lösung ausgeführt wird. Akeneo wird sich nach besten Kräften bemühen, die Wartungs- und Supportdienstleistungen während der Zeit von Mittwoch 17:00 Uhr (5 PM) CE(S)T bis Donnerstag 10:00 Uhr (10 AM) CE(S)T zu planen. Der Kunde kann die Benachrichtigungen von Akeneo über geplante Wartungsarbeiten per E-Mail abonnieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm verwendete E-Mail-Adresse aktuell und voll funktionsfähig ist. Jede Änderung der E-Mail-Adresse des Kunden zu Benachrichtigungszwecken erfordert eine neue Anmeldung für die Benachrichtigung.

Der Kunde kann Benachrichtigungen über geplante Wartungs- und Supportleistungen von Akeneo per E-Mail abonnieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die verwendete E-Mail-Adresse aktuell und voll funktionsfähig ist. Jede Änderung der E-Mail-Adresse des Kunden zu Benachrichtigungszwecken erfordert ein neues Abonnement.

2. Verpflichtung zur Verfügbarkeit 

Akeneo wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Prozentsatz der Verfügbarkeitszeit in einem Kalendermonat mindestens 99,5 % beträgt. 

Wenn Akeneo in zwei (2) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten keine prozentuale Verfügbarkeitszeit von mindestens 99,5 % erreicht, hat der Kunde als einziges und ausschließliches Rechtsmittel für eine solche Nichterfüllung das Recht, den Vertrag zu kündigen.

3. Sicherung und Sicherheit der Plattform 

Akeneo verpflichtet sich, Sicherungskopien der Daten in folgenden Zeitabständen zu erstellen: 

Die Sicherheitsmaßnahmen, die der Hosting-Anbieter implementiert hat, sind unter folgender Adresse zu finden: https://cloud.google.com/security/

4. Wartung und Support 

4.1. Präambel:

Diese Wartungs- und Support-Richtlinie („Wartungsrichtlinie“) beschreibt die Richtlinien und Verfahren, nach denen Akeneo seinen Kunden (jeweils ein „Kunde“) Wartungs- und Support-Dienstleistungen für die Lösung zur Verfügung stellt. 

Wartung und Support werden über das Online-Wartungsportal von Akeneo unter www.support.akeneo.com („Wartungsportal“) bereitgestellt, das es dem Administrator des Kunden ermöglicht, alle Supportanfragen im Rahmen der Wartung und des Supports zu stellen und zu verfolgen. 

Diese Richtlinie definiert die Erwartungen in Bezug auf Wartung und Support zwischen dem Kunden und dem Support-Team von Akeneo. Akeneo kann bestimmte Wartungs- und Supportverpflichtungen an einen Partner auslagern, ist aber für die Handlungen und Unterlassungen dieses Partners verantwortlich.

4.2. Definitionen

Administrator: bezeichnet die Person, die vom Kunden dazu bestimmt wurde, die Kontaktstelle von Akeneo zu werden und Zugang zur Wartungsplattform zu erhalten.

Fehler: bezeichnet jedes reproduzierbare und wiederholte Versagen der Lösung, das sie daran hindert, ihre wesentlichen Funktionen normal zu nutzen, wie es Akeneo über die Support-Schnittstelle mitgeteilt wurde.

Geschäftsstunden: bezeichnet den Zeitraum von 09:00 bis 18:00 Uhr in Frankreich von Montag bis einschließlich Freitag, außer an französischen Feiertagen („Arbeitstage“).

Wartungsversionen: bezeichnet die kommerziell verbreiteten Codekorrekturen, Patches und Updates der Lösung.

4.3. UMFANG DER WARTUNG UND DES SUPPORTS. 

5. FEHLEREINREICHUNG UND -BEHEBUNG 

Der Kunde kann Wartung und Support erhalten, indem er Fehler an Akeneo meldet. Fehler werden vom ersten Bericht bis zur endgültigen Lösung über das Wartungsportal verfolgt.

5.1. Einreichen von Fehlern

Das Verfahren zum Einreichen von Fehlern ist wie folgt:

Nur Autorisierte Nutzer dürfen Fehler einreichen.

Alle Vorfälle müssen über das Wartungsportal eingereicht werden.

Um die Behebung von Fehlern aufzuzeichnen und zu verfolgen, erwartet Akeneo, dass der Kunde alles in seiner Macht Stehende tut, um:

5.2. Antwort des Supports und Behebung von Fehlern:

(i) sich nach besten Kräften bemühen, den Erhalt des gemeldeten Fehlers innerhalb der unten angegebenen Antwortfrist zu bestätigen.

(ii) alle Anstrengungen unternehmen, um innerhalb der unten angegebenen Frist auf den Fehler zu reagieren.

(iii) den Fehler analysieren und ggf. überprüfen, ob ein bestimmtes Problem (bestimmte Probleme), das (die) den Fehler verursacht hat (haben), vorliegt (vorliegen); dies kann beinhalten, dass der Kunde aufgefordert wird, zusätzliche Informationen zu liefern.

(iv) sich nach besten Kräften bemühen, den Fehler gemäß der vorgesehenen Reaktionszeit zu beheben.

Schweregrade und Reaktionszeiten: Der Kunde wird die Fehler zunächst nach den folgenden Kriterien des Schweregrades priorisieren, wobei Akeneo sich das Recht vorbehält, diesen Schweregrad neu zu klassifizieren:

 

Schweregrad

 

Beschreibung

Zeit bis zur Berücksichtigung des Fehlers durch Akeneo 

Zeit bis zur Behebung des Fehlers durch Akeneo

 

Blockierend

Blockierender Fehler: bezeichnet einen Fehler, der dazu führt, dass die Lösung vollständig gestoppt oder unterbrochen wird oder dass eine oder mehrere wesentliche Funktionen nicht genutzt werden können.

 

 

 

4 Arbeitsstunden

 

 

 

 

1 Arbeitstag 

 

 

Schwerwiegend

Schwerwiegender Fehler: bezeichnet einen Fehler, der den Betrieb der Lösung nicht verhindert, aber eine Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen mit sich bringt.

 

 

4 Arbeitsstunden

 

 

 

2 Arbeitstage

 

Geringfügig

Geringfügiger Fehler: bezeichnet einen Fehler, der weder blockierend noch schwerwiegend ist.

 

4 Arbeitstage

 

4 Arbeitstage

5.3. Supporttage und -zeiten: 

Die Tage und Zeiten, an denen der Support geöffnet ist, sind:

Arbeitstage

Arbeitszeiten

montags, dienstags, mittwochs, donnerstags, freitags. 

09:00 – 18:00 Uhr CE(S)T für Frankreich

montags, dienstags, mittwochs, donnerstags, freitags. 

09:00 - 18.00 Uhr MEZ für den Rest der Welt

Hinweis: in Frankreich eingeschränkter Support an Feiertagen.

5.4. Fehler beheben und schließen: 

Fehler werden wie folgt behoben: 

Akeneo ist berechtigt, einen Fall zu schließen, wenn der Administrator nicht auf zwei (2) oder mehr Versuche von Akeneo reagiert hat, zusätzliche Informationen zu sammeln, die zur Behebung des Fehlers notwendig sind.

6. Disaster Recovery Plan („DRP“)

Der Herausgeber wird sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden ein DRP zur Verfügung zu stellen, das wie folgt definiert ist:

Recovery Time Objective (Maximale zulässige Unterbrechungsdauer): 1 Tag & 4 Stunden 

Recovery Point Objectives (Maximale zulässige Datenverlustdauer): 24 Stunden.

 

ANHANG 2 MODALITÄT DES SERVICE UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN PROJEKTERFOLG

Die Unterstützung für den Projekterfolg („PSA“) gehört zu den Professional Services und ist ein fachkundiger Beratungsdienst, der dem Integrator und dem Kunden in der Entwurfs- und Startphase des Projekts zur Verfügung gestellt wird. 

Der PSA ist abgeschlossen, wenn die unten aufgeführten Endlieferungen geliefert werden. Der PSA ist auf die ersten zwölf (12) Monate des Vertrags beschränkt. Er wird hauptsächlich oder ausschließlich im Fernunterricht durchgeführt. Reisekosten müssen ggf. separat bezahlt werden. Der Schwerpunkt liegt auf den folgenden Bereichen, die im Rahmen eines oder mehrerer Workshops in Zusammenarbeit mit dem Integrator behandelt werden:

Lieferbare Produkte – im Laufe des PSA wird Akeneo liefern: 

Postulate:

Die Schulung von Endnutzern ist nicht im Umfang der oben genannten Arbeiten enthalten.

Im Falle eines Antrags des Kunden auf Verschiebung einer Sitzung des Professional Service (z. B. eines PSA-Workshops oder einer anderen Sitzung aus dem Serviceangebot von Akeneo):

Zur Vermeidung jeglicher Unklarheiten: Die Professional Services stehen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Startdatum zur Verfügung (sofern im gültigen Auftragsschein nicht anders angegeben) und können nicht auf einen Zeitpunkt nach Ablauf dieser 12 Monate verschoben werden. Die verschobene Sitzung muss vielmehr innerhalb dieses Zwölfmonatszeitraums gehalten werden.